Einspruch abgelehnt – Stuttgart muss mit Elfmeter-Entscheidung leben

Das DFB-Sportgericht lehnt Einspruch ab

Bei der 1:2-Niederlage in Wehen Wiesbaden ging es in der Nachspielzeit beim Stand von 1:1 nicht ganz mit rechten Dingen zu. Der Videoassistent hatte sich nach einer Szene im Strafraum des VfB eingeschaltet, obwohl kein Spieler reklamierte und auch kein Schiedsrichter auf dem Platz etwas bemerkt hatte. Es lag keine klare Fehlentscheidung vor, so dass auch der Videoschiedsrichter keine Veranlassung haben durfte, sich zu melden. Das sah der DFB ebenfalls so. Er tat es dennoch. Beim anschließenden Blick des Schiedsrichters auf die Videobilder wurde das Handspiel von Hamadi Al Ghaddioui ebenfalls nicht eindeutig aufgeklärt. Für den DFB wiederum war der Elfmeter in der Sache richtig. Der VAR im Kölner Keller hatte “klare Beweise” für ein strafbares Handspiel, die der Schiedsrichter nochmals erfragte. So gab es Elfmeter, der Ausgang der Geschichte ist bekannt. Stuttgart verlor diesen einen Punkt und stand mit leeren Händen da. Am Montagnachmittag gab es nach dem Einspruch der Schwaben die mündliche Anhörung. Das DFB-Sportgericht lehnte den Einspruch des VfB ab. So bleibt es bei der Niederlage und bei den aktuell 52 Punkten für den VfB.

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