Berufung möglich – Hitzlsperger enttäuscht über Entscheidung des Sportgerichts

Das Urteil steht, doch der VfB prüft weitere Rechtmittel

Am Montagnachmittag wurde der Einspruch des VfB gegen die Wertung der 1:2-Niederlage bei Wehen Wiesbaden zurückgewiesen. Laut dem Sportmagazin Kicker mit folgender Begründung des Sportgerichts-Vorsitzenden Hans E. Lorenz: “Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt. Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an. Der Video-Assistent ist für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung.” Dem VfB ging es in dem Prozess der Entscheidung Elfmeter zu pfeiffen allerdings vor allem darum, dass der Videoschiedsrichter gar nicht hätte eingreifen dürften und darin der Regelverstoß liegt. Zudem war der VAR mehr als nur eine Hilfe. In dem Dialog zwischen Schiedsrichter und Videoschiedsrichter, der allerdings nur einseitig zu hören war, wird der Schiedsrichter auf dem Feld schon nahezu vom VAR gedrängt auf Elfmeter zu entscheiden.

Thomas Hitzlsperger gibt auf der vereinseigenen Homepage folgendes Statement dazu ab. “Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Elfmeterentscheidung und damit das Endergebnis des Spiels durch einen klaren Regelverstoß zustande gekommen ist. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und behalten uns vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen”.

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